Soviel Geschichte war selten.
Am letzten Parlamentstag vor der Sommerpause des Deutschen Bundestages stellte Bundeskanzler Schröder die Vertrauensfrage.
Mit der erklärten Absicht, sie zu verlieren.
Journalisten, Kameras, Ordnungshüter und Gäste füllten die Lobby vor dem Plenarsaal.
Im Plenarsaal fanden sich 595 Abgeordnete ein um, je nach politischer Farbe, die Frage des Kanzlers mit einem Zeichen des Vertrauens, des Misstrauens oder mit Enthaltung zu beantworten.
Da eine namentliche Abstimmung gefordert wurde, gab es die drei Möglichkeiten in Form von Plastikchips auf denen der Name des Abgeordneten steht und die Farbe das Votum symbolisiert:
rot für nein, blau für ja, weiß für Enthaltung.
Die Grundlage der Vertrauensfrage ist der Art. 68 im Grundgesetz.
Demnach "kann der Bundespräsident auf Vorschlag des Bundeskanzlers binnen 21 Tagen den Bundestag auflösen", wenn "ein Antrag des Bundeskanzlers ihm das Vertrauen auszusprechen, nicht die Zustimmung der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages" findet.
Dabei gilt das ungeschriebene "Gesetz", wonach die politischen Kräfteverhältnisse so sein müssen, dass der Bundeskanzler eine stetige vom Vertrauen der Mehrheit getragene Politik nicht mehr durchsetzen kann.
Er kann seine Richtlinienkompetenz nicht mehr umsetzen.
Bundeskanzler Schröder ging es um eine umgedrehte Vertrauensfrage.
Im Kern sprach er seinen Regierungsfraktionen das Misstrauen aus indem er sagte:
"In den regierenden Parteien und Fraktionen ist es zu inneren Spannungen und auch zu Konflikten gekommen...
Am 22. Mai (NRW Wahl) lag die Frage offen auf dem Tisch, ob es bei diesem Wahlausgang eine volle Handlungsfähigkeit für mich und meine Politik noch gegeben war, zumal die Mehrheit für diese Regierung von Anfang an denkbar knapp war."
Nach der sehr ruhigen Aussprache war das Abstimmungsergebnis klar:
Von 595 Abgeordneten stimmten bei der Vertrauensfrage 151 mit "ja", 296 mit "nein" und 148 enthielten sich.
Auch der Bundespräsident hat entsprechend entschieden.
Nun hat das Verfassungsgericht das letzte Wort.
Am Ende müssen drei Rechtsinstitutionen zustimmen um Neuwahlen vor der Zeit zu initiieren:
Der Deutsche Bundestag, der Bundespräsident und das Bundesverfassungsgericht.
Mit dem Vertrauen der Wähler spielt man nicht.
Die Hürden für eine Parlamentsauflösung sind aus der Erfahrung der gescheiterten Weimarer Republik sehr hoch gelegt.
Doch ich bin sicher:
die Bundestagswahl am 18. September; sie wird kommen.